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 | 29.02.2024

Der Beschluss des Renaturierungsgesetzes

Was wir verrückt daran finden

 

 

"Ja" zur Wiederinstandsetzung unserer Lebensgrundlagen

Es ist eigentlich verrückt, worüber am 28.02.2024 im EU-Parlament abgestimmt wurde.  

Mit 329 Jastimmen, 275 Neinstimmen und 24 Enthaltungen haben sich die Abgeordneten für das Renaturierungsgesetz ausgesprochen – das weltweit erste Gesetz für eine umfassende Renaturierung geschädigter Ökosysteme.  

Dass es überhaupt ein Gesetz zur Wiederinstandsetzung unserer Lebensgrundlagen braucht, ist traurig, denn:

  • Die EU hat ihre Biodiversitätsziele für 2020 nicht erreicht
  • Jede 8. Art ist vom Aussterben bedroht
  • Und über 80 % der EU-Lebensräume befinden sich in schlechtem Zustand

Wem das zu dramatisch erscheint, sei geraten, sich unsere Antworten auf die FAQ zum Thema Biodiversität und Ökosysteme hier durchzulesen.

Gut also, dass das Gesetz verabschiedet wurde – unter Vorbehalt der Zustimmung des Rats.    

 

Was wurde beschlossen?

Nach dem Beschluss müssen EU-Mitgliedstaaten nach finaler Verabschiedung:

  • Bis 2030 mindestens 30 % der Lebensräume (Wälder, Grünland, Feuchtgebiete, Flüsse, Seen, Korallenriffe) von schlechtem in guten Zustand versetzen (bis 2040 sollen es 60 % sein, bis 2050 90 %)
  • Bei zwei der folgenden drei Indikatoren Fortschritte erzielen: Index der Wiesenschmetterlinge; Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer biologischer Vielfalt und beim Bestand an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden; Feldvogelindex, da sich an ihm gut ablesen lässt, wie es insgesamt um die Artenvielfalt bestellt ist.   
  • Mindestens 30 % der entwässerten Torfgebiete bis 2030 wiederherstellen, da ihre Renaturierung eine der kostenwirksamsten Möglichkeiten ist, Emissionen im Agrarbereich zu verringern (die Wiedervernässung bleibt für Landwirte und private Grundbesitzer freiwillig)
  • Drei Milliarden Bäumen pflanzen
  • Mindestens 25 000 Flusskilometer renaturieren
  • Nationale Sanierungspläne erstellen, in denen sie angeben, wie sie diese Ziele erreichen wollen  

Was Unternehmen – nicht nur in Anbetracht der CSRD – im Großen und im Kleinen tun können, um sich für Artenvielfalt und den Erhalt von Ökosystemen einzusetzen, haben wir hier zusammengefasst.

Und für alle, die immer noch Bedenken gegen das Gesetz hegen sollten:  

1. ist im Gesetz eine Notbremse vorgesehen: Sie greift, wenn durch die Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme die Fläche stark verringert würde, die nötig ist, um genug Lebensmittel für die Menschen in der EU zu erzeugen.  

2. bringen die neuen Vorschriften nach Berechnungen der Kommission erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich, da jeder investierte Euro einen Nutzen von mindestens acht Euro ergibt. Dazu empfehlen wir auch unseren Artikel zur 40.000.000.000.000-€-Industrie und warum wir Natur auch als Asset-Klasse betrachten sollten.