KLIMAWANDEL (ESRS E1)
ESRS E1: Warum es umfassendes Klima-Management braucht
ESRS E1: Fast für jedes Unternehmen wesentlich
Der aktuelle Klimawandel ist die erste vom Menschen verursachte globale Umweltkrise. Sie hat das Potenzial, existenzbedrohend für die Menschheit und für große Teile der Biosphäre zu werden und wird noch viele Jahrzehnte anhalten. Derzeit beschleunigt sich die globale Erwärmung, 2023 war (wie viele Vorgängerjahre) das wärmste Jahr seit Beginn der Messungen.
Jeder Mensch, aber auch jedes Unternehmen, ist auf andere Weise von der Klimakrise betroffen und trägt unterschiedlich stark zu ihrem Fortschreiten bei. Stärker als jedes Individuum stehen Unternehmen dabei in der Verantwortung, den Klimawandel zu bekämpfen.
Berichtspflichten nehmen zu
Um den Klimawandel und dessen katastrophale Auswirkungen einzudämmen, gibt es völkerrechtliche Verpflichtungen für einzelne Länder wie Deutschland (Paris Agreement, EU Green Deal). Diese führen zu grundlegenden Veränderungen, v. a. im Hinblick auf Energieversorgung und -nutzung oder die Emissionen von Treibhausgasen sowie zu umfangreicheren Berichtspflichten für Firmen. Diejenigen Unternehmen, die nur zögerlich reagieren, stehen zunehmend unter Handlungsdruck und nehmen ein Reputationsrisiko in Kauf.
Schäden begrenzen. Chancen realisieren
Der Klimawandel begünstigt Wetterextreme, die weitreichende Schäden für Unternehmen zur Folge haben können: Zerstörte Produktionsanlagen, unterbrochene Lieferketten, beeinträchtigte (Energie-)Infrastruktur.
Unternehmen, die große Mengen an Treibhausgasen emittieren, haben nicht nur ein steigendes Haftungsrisiko, sondern müssen auch die Zukunftsfähigkeit ihres Geschäftsmodells überdenken. Für Firmen, die zur Lösung der Klimakrise beitragen können, entstehen hingegen große Geschäftspotenziale.
Die Kenntnis der Risiken und Chancen des Klimawandels und daraus abgeleitete Anpassungs- und Mitigationsmaßnahmen werden über den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg von Organisationen entscheiden. Von großer Bedeutung wird dabei auch sein, die Mitarbeitenden auf diesem Weg mitzunehmen.
Mit unserer umfassenden Expertise unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Herausforderungen rund um das Thema Klima.
Wie wir Sie unterstützen
Impulsvortrag „Klimawandel"
In einer ansprechenden Präsentation beleuchten wir Themen wie Klimagerechtigkeit, Einfluss auf Naturkatastrophen, Klimaschutz- und Anpassungsprozesse
Bootcamp Klimawandel
Wir bieten einen fundierten, interaktiven Überblick über die Bedeutung der Klimakrise für Gesellschaft, Wirtschaft und das eigene Unternehmen mit vielen praktischen Beispielen
Workshop „1HourForTheClimate" (#1H4C)
In einem interaktiven einstündigen Format sensibilisieren und aktivieren wir Ihre gesamte Belegschaft spielerisch und höchst informativ für das Thema Klima
Fit for Legislation – Klimawandel
Wir stellen sicher, dass Sie alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, z. B. durch eine ESRS E1 Gap Analyse
Net-Zero-Strategie
Mit unseren Partnern begleiten wir Sie von der Erfassung Ihres CO2-Fußabdrucks bis hin zum soliden Reduktionsplan
Kommunikation
Wir befähigen Sie zu einer resilienten und transparenten Klima-Kommunikation unter Vermeidung von Greenwashing-Fallen.
Kontaktieren Sie mich:
Maresa Bachmann
Senior Beraterin
Telefon: +49 151 670 244 96
Email: maresa.bachmann@fors.earth
Was Unternehmen über den Klimawandel wissen sollten
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten. Gerne beantworten wir Ihre weiteren Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Die Klimakrise ist die Konsequenz des bislang größten Versagens der Menschheit. Jedes produzierende (und damit emittierende) Unternehmen beeinflusst unser globales Klima, wenn auch je nach Geschäftsmodell unterschiedlich stark. Doch die globale Erwärmung ist nur Teil einer Polykrise, also eines Clusters von Krisen, die sich teils gegenseitig beeinflussen, man denke beispielsweise an den Verlust der Artenvielfalt. Allein mit einer Klimastrategie ist es deshalb nicht getan. Sie kann nur einer von mehreren Bausteinen im Rahmen einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie auf Basis einer fundierten Wesentlichkeitsanalyse sein.
Die Klimakrise hat Auswirkungen auf jeden Menschen und jedes Unternehmen weltweit. Unternehmen sind dabei unterschiedlichen Risiken ausgesetzt.
Zu den akuten physischen Klimarisiken zählen u.a. die Auswirkungen zunehmender Wetterextreme. Langfristige physische Risiken ergeben sich durch den ansteigenden Meeresspiegel und auch Veränderungen von Niederschlagsregimen. Beides kann beispielsweise zu direkten Schäden an Gebäuden und Produktionsanlagen sowie zur Unterbrechung von Lieferketten und damit zu finanziellen Schäden führen.
Als transitorische Klimarisiken bezeichnet man jene Risiken, die für ein Unternehmen in einem Übergangszeitraum von Jahrzehnten entstehen. Entweder durch politisch vorgegebene regulatorische Maßnahmen wie Emissionsbeschränkungen und geforderte Umstellungen auf neue Technologien oder aufgrund marktwirtschaftlicher Gegebenheiten. Transitorische Risiken sind stark vom Geschäftsmodell und vom politischen Umfeld abhängig. Zu ihnen zählen u.a. auch Reputationsrisiken, die auftreten können, wenn Unternehmen klimaschädlich agieren oder geforderte Klimaschutzmaßnahmen nicht umsetzen.
Die globale Erwärmung ist eine langfristige Herausforderung und kann selbst bei ambitioniertem Klimaschutz in diesem Jahrhundert nicht mehr gestoppt, nur noch eingedämmt werden. Während transitorische Risiken für ein paar Jahrzehnte relevant sein werden, ist für physische Risiken kein Ende in Sicht.
Chancen aus dem Klimawandel können sich für jene Unternehmen ergeben, deren Produkte oder Services zu Lösungen für den Klimaschutz beitragen. Der Markt für solche Produkte wächst durch die sich verschärfenden Klimaschutzvorgaben sehr schnell. Bestehende Geschäftsmodelle sollten auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die transparente und konstruktive Auseinandersetzung mit dem Klimawandel kann helfen, die eigene Marke zu stärken und resilienter zu machen.
Sollte das Thema Klima für ein Unternehmen wesentlich sein, muss es im Rahmen der CSRD u.a. Stellung beziehen zu:
Positiven und negativen Auswirkungen sowie Risiken und Chancen des Unternehmens in Bezug auf den Klimawandel (ESRS 2 SBM-3) |
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Transition plan: Pläne und Kapazitäten des Unternehmens das Geschäftsmodell an das 1,5°C-Ziel anzupassen (ESRS E1-1) |
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Bisherige, aktuelle und geplante Strategie des Unternehmens zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel (ESRS E1-2) |
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Geplante und ergriffene Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele des Unternehmens (ESRS E1-3) |
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Metriken und Ziele:
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Die kurz-, mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen der Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens vom Klimawandel ergeben, und wie das Unternehmen mit ihnen umgeht (ESRS E1-9) |
Um die gefährlichen Kipppunkte als Folge des Klimawandels zu vermeiden, muss es gelingen, die Erderwärmung auf max. 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Die bislang von Regierungen zugesagten Emissionsminderungen reichen jedoch nur aus, um die Erwärmung auf etwa 2,8 Grad zu begrenzen. Selbst wenn die Anstrengungen zur Treibhausgasminderung noch zunehmen, bleiben im Jahr 2045 noch 37,5 Mio. Tonnen Restemissionen aus Landwirtschaft, Industrie und Abfallbehandlung. Der Ausgleich von Emissionen durch qualitativ hochwertige Renaturierungsprojekte, die strengen Kriterien gerecht werden, ist daher unabdingbar. Klar ist jedoch auch: Kompensation kann immer nur das zweitbeste Mittel sein, oberste Priorität haben Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasen.
Seit einigen Jahren nehmen werblichen Aussagen über vermeintlich klimafreundliches Verhalten bei der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen zu. Begriffe wie „Klimaneutralität“ oder „klimafreundlich“ werden gern im Rahmen der Nachhaltigkeitskommunikation öffentlichkeitswirksam genutzt. Dahinter muss aber nicht immer ernst gemeinter Klimaschutz stecken. Viele Werbeaussagen sind irreführend und verbrauchertäuschend. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Organisationen und Unternehmen bereits von der Verbraucher- oder Wettbewerbszentrale abgemahnt oder gar verklagt. Sollte der im März 2023 verabschiedete Richtlinienvorschlag zur „Green Claims Directive“ in deutsches Gesetz überführt werden, wird eine transparente und ehrliche Klima-Kommunikation mit fundierten und überprüfbaren Aussagen sogar verpflichtend.
Insights zum Klimawandel
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