CSRD-konforme Berichterstattung
Wie Unternehmen den Prozess rund um die Berichtserstellung am besten aufgleisen
Aktueller Gesetzgebung entsprechen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterstützt die Maßnahmen des European Green Deal und fällt in das Maßnahmenpaket der Sustainable Finance.
Die Ausweitung der bisherigen Richtlinien in Deutschland betreffen nun Unternehmen mit einer Bilanzsummer von 25 Millionen Euro, einem Nettoumsatz von 50 Millionen Euro und mindestens 250 Mitarbeitenden. Bis 1. Januar 2026 müssen kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen über das Berichtsjahr 2025 ihren ersten vollständigen, geprüften Bericht vorlegen.
Für alle weiteren Unternehmen gelten diese Termine:
Warum sich die Investition in einen guten Bericht jetzt lohnt
Sich jetzt mit allem Notwendigen auseinanderzusetzen und Verantwortlichkeiten zu verteilen ist richtig. An der Erstellung eines umfassenden Berichts sind viele Abteilungen, das Management, Dienstleister:innen sowie Wirtschaftsprüfer:innen beteiligt. Es lohnt sich in den Prozess zu investieren, da Unternehmen dieser jährlich bevorsteht.
Wenn Mitarbeitende wissen, wofür der Bericht – intern wie extern – gut und wieviel mehr als eine lästige Pflicht er sein kann, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit auf ein gutes Ergebnis enorm. Während Unternehmen ihren Offenlegungspflichten mit einem CSRD-konformem Bericht nachkommen, können Unternehmen mit einem guten Bericht:
- EU-Klimaziele mitgestalten
- Durch Daten unternehmenseigene Entwicklungspotenziale erkennen
- Nachhaltige Entwicklungen der Unternehmensstrategie darlegen und zukunftsfähig sein
- Employer Branding mit Nachhaltigkeit untermauern
- Nachhaltigkeitskommunikation auf- und ausbauen
- Wettbewerbsfähigkeit unterstützen
Eine Generalprobe macht Ihren CSRD-Bericht besser
Die Erstellung eines Berichts ist ressourcenaufwendig: es gilt Verantwortlichkeiten zu klären, meist externe Partner: innen zu identifizieren, Prozesse zu integrieren, Daten zu sammeln, Umsetzungsformen und -wünsche zu koordinieren. Unternehmen, die sich das erste Mal mit nichtfinanziellen Kennzahlen auseinandersetzen, sollten möglichst früh starten. Im Idealfall wird ein erster Bericht als Pilotprojekt ein Jahr vor der Pflicht umgesetzt. Unternehmen können so Prozesse etablieren, werden nicht mit dem gesetzlich geforderten Umfang des Berichts überfrachtet und können sicherstellen, dass ihr Bericht auch prüffähig ist.
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Lisa Wießinger
Director
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