
Was müssen Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD beachten?
Mit der Verabschiedung des Green Deals hat die Europäische Kommission die Weichen gestellt für die Umgestaltung der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit. Ziel ist es, die EU bis 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Wirtschaftsraum zu machen, Schadstoffemissionen deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Dies soll durch die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen ermöglicht werden, die künftig noch mehr Unternehmen betrifft.
CSRD und ESRS: Keine Angst vor Akronymen!
Die aktuelle Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) wird im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angepasst und ausgeweitet. Die zu berichtenden Inhalte werden in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt. Diese neuen Standards schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Unternehmen vergleichbare Daten liefern.
Doppelte Wesentlichkeit als Kernstück
Zentrales, neues Element der CSRD ist die „doppelte Wesentlichkeit“. Dabei sind die Aktivitäten als wesentlich einzustufen, die aus einer ökologischen bzw. sozialen Perspektive oder aus der finanziellen Perspektive wesentlich sind. Dies kann zur Berichtspflicht eines ausgeweiteten Themenbereichs im Vergleich zur NFRD führen. Vom Bericht fordern die ESRS von den Unternehmen außerdem eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen und Maßnahmen.
Regulatorischer Rückenwind erleichtert die Gestaltung nachhaltigerer Wertschöpfungsketten
Das Zusammentragen und die Interpretation der Datenpunkte sowie die von den ESRS geforderte Verankerung einer Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen und Maßnahmen verleihen Nachhaltigkeitsmanger:innen Rückenwind, um Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten nachhaltiger zu gestalten. Der Fokus wird also wieder auf die Themen gelenkt, für die die Nachhaltigkeitsmanager:innen ursprünglich angetreten sind.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, nachhaltige Innovationsmöglichkeiten in Ihrer individuellen Wertschöpfungskette zu erkennen, die Ihrem Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Was Sie jetzt wissen sollten
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur CSRD. Gerne beantworten wir Ihre weiteren Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Die CSRD-Pflicht besteht nach diesem Vorschlag für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und entweder einen Umsatz von über 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. EUR.
Die sogenannte „stop-the-clock“ Regulierung verschiebt das Inkrafttreten der Berichtspflichten für die Unternehmen der 2. und 3. Welle, die nach aktueller CSRD über die Geschäftsjahre 2025 und 2026 berichten müssten, um zwei Jahre.
Die ESRS-Berichtsstandards sollen insofern überarbeitet werden, als dass sich die Anzahl der Datenpunkte reduzieren soll, unklare Bestimmungen geklärt werden sollen und die Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften verbessert werden soll.
Nicht (mehr) berichtspflichtige Unternehmen können freiwillig basierend auf noch zu entwickelnden vereinfachten Berichtsstandards – nämlich den von der EFRAG entwickelten Standards für KMU (VSME) – berichten. Diese Standards dienen auch als sogenannte „value chain cap“: So dürfen Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD nur diese Informationen von ihren Lieferanten verlangen.
Darüber hinaus werden die sektorspezifischen Standards sowie der Übergang der Prüftiefe – von begrenzter („limited“) zu hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) – gestrichen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt die zuvor gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert die bestehende Berichtspflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Sie fordert detailliertere und umfassendere Daten mit standardisierten Kennzahlen, damit Unternehmen klare und vergleichbare Informationen über die mit Nachhaltigkeitsaspekten verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen öffentlich machen. Diese Angaben zu Nachhaltigkeit müssen als Teil des Lageberichts veröffentlicht werden. So stellt die CSRD den Nachhaltigkeitsbericht auf eine Stufe mit dem Finanzbericht.
Bislang wurde die CSRD von den meisten EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt.
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Berichtsinhalte werden durch verpflichtende Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vereinheitlicht |
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Die Doppelte Wesentlichkeit bestimmt die relevanten Themen für die Berichterstattung |
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Nachhaltigkeitsinformationen werden als Teil des Lageberichts veröffentlicht |
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Nach dem Omnibus-Vorschlag: Die nicht-finanzielle Berichterstattung wird durch den Abschlussprüfer extern mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) geprüft |
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Berichtet wird im einheitlichen elektronischen Berichtsformat European Single Electric Format (ESEF) |
Die Offenlegung erfolgt nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit und den Berichtstandards ESRS. Diese decken die Themenfelder Umwelt, Soziales und Governance ab. In Ergänzung zu den bisherigen inhaltlichen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung der NFRD müssen unter anderem folgende Informationen enthalten sein:
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Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategie in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte und Interessen der Stakeholder |
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Verfahren zur Auswahl wesentlicher Themen (doppelte Wesentlichkeit) |
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Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen einschließlich Zielvorgaben, geplanten Maßnahmen sowie potenziellen Risiken |
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Ausweitung der Systemgrenzen auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette |
Dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality) liegt die Betrachtung und Kategorisierung von Nachhaltigkeitsaspekten aus zwei Perspektiven zugrunde: der ökologischen und sozialen Perspektive (Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt; Inside-Out-Perspektive) sowie der finanziellen Perspektive (Bedeutung von Umweltthemen für das Unternehmen; Outside-In-Perspektive).
Die Bewertung als „wesentlich“ erfolgt anhand einer Skala im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse. Im Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD muss über alle Themen berichtet werden, die sich in mindestens einer der beiden Dimensionen als wesentlich herausstellen. Anstatt nur noch die Schnittmenge der beiden Perspektiven heranzuziehen – wie unter der NFRD geschehen – vergrößert sich der Kreis der als wesentlich eingestuften Themen und liefert ein Mehr an Informationen.
Investoren und Kreditgeber werden sich zukünftig noch stärker auf Daten aus dem Nachhaltigkeitsbericht stützen, um Entscheidungen zu treffen. Auch andere Stakeholder wie Gesellschaft, Kunden und Beschäftigte nehmen immer mehr Einfluss auf das nachhaltige Wirtschaften von Unternehmen.
Die CSRD fordert die Analyse, Offenlegung und effektive Kommunikation wesentlicher Geschäftstätigkeiten und strategischer Hintergründe. Die Identifizierung und Bewertung von nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen ist eine Gelegenheit, deren strategische Bedeutung zu erfassen, werttreibende Aspekte zu verstehen und Risiken zu erkennen. Ein frühzeitiger Beginn legt den Grundstein für zukünftige Entwicklungen, ermöglicht eine langfristige Ressourcenplanung und erlaubt es, über Stakeholder-Dialoge kontinuierlich Feedback zu erhalten und sich zu verbessern. Die CSRD bietet klare Richtlinien, die als Leitfaden für einen konkreten Handlungsplan dienen können.
Insights zur CSRD
Sie wollen mehr wissen? Hier finden Sie einige ausgewählte Beiträge zur Corporate Sustainability Reporting Directive und der EU-Taxonomie.
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Dennis König
Geschäftsführender Gesellschafter
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